Schwangerenvorsorge...

Die Schwangerenvorsorge-Untersuchungen dienen dazu, den Verlauf der Schwangerschaft zu überwachen.

 

Die Begleitung und Überwachung einer Schwangerschaft ist seit jeher Aufgabe von Hebammen. Heute wissen dies nur wenige Frauen und gehen direkt zu ihrem Gynäkologen.

 

Natürlich ist auch eine wechselnde Betreuung durch Hebamme und Arzt möglich.

 

 

Der größte Unterschied zur ärztlichen Betreuung liegt darin, dass wir Hebammen die Schwangerschaft als natürlichen Prozess betrachten und die Gesundheit von Mutter und Kind erhalten möchten. Es stehen nicht nur die rein medizinischen Aspekte im Vordergrund.

 

Während einer Vorsorgeuntersuchung nehmen wir uns Zeit, auch den seelischen Veränderungen Raum zu geben. Es ist uns ein großes Anliegen, die Verbindung zwischen Mutter und Baby zu stärken. Damit wächst auch die Eigenkompetenz der Schwangeren, was nicht zuletzt für eine selbstbestimmte Geburt wichtig ist.

 

Die Vorsorge richtet sich nach der Mutterschutzrichtlinie und umfasst folgende Untersuchungen:

  • Gewichtskontrolle
  • Blutdruckmessung
  • Blutuntersuchung
  • Urinuntersuchung (Eiweiß und Zucker)
  • 50g OGT (Zuckertest zw. 25. und 27.SSW)
  • Gebärmutterstandkontrolle
  • Lage des Kindes feststellen
  • Herztöne des Kindes kontrollieren
  • Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden
  • allgemeine Beratung
  • wenn nötig, vaginale Untersuchung

Alle oben aufgeführten Leistungen werden mit der Krankenkasse abgerechnet.

 

 Sollte Euer Gynäkologe Einwände gegen die geteilte Vorsorge haben, hier ein kleiner Auszug von der Seite des Deutschen Hebammenverbandes: https://www.hebammenverband.de/presse/uebersicht/kw29-2003/

 

 

Hier kannst Du Dich für eine Betreuung anmelden. Diese ist erst verbindlich, wenn sie von mir bestätigt wurde.

Sollten noch Fragen offen sein, oder Informationen benötigt werden, bitte den Kontaktbutton nutzen. So wirst Du zum richtigen Kontaktformular geleitet.


Wir bemühen uns immer, zeitnah zu antworten. Bitte beachtet dennoch, dass die Bearbeitung von Anfragen bis zu drei Werktage betragen kann.